Ernennung Hitlers und Reichstagsbrandverordnung: Ausschaltung von Grundrechten

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Demokratie- und Verfassungsordnung
Ort und Geltungsraum
Lokal, Berlin, Preußen, Deutsches Reich
Schlagwörter
NS-Machtübernahme, Reichstagsbrandverordnung, Grundrechte, Ausnahmezustand

Sachverhalt

Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg Hitler zum Kanzler. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar setzte zentrale Grundrechte dauerhaft außer Kraft.

Historische und juristische Einordnung

Zusammen mit dem Ermächtigungsgesetz Kernmechanismus der scheinlegalen Transformation einer Demokratie in eine totalitäre Diktatur.

Quellen und Nachweise

  1. DHM/LeMO: Reichstagsbrand