Ernennung Hitlers und Reichstagsbrandverordnung: Ausschaltung von Grundrechten
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Demokratie- und Verfassungsordnung
- Ort und Geltungsraum
- Lokal, Berlin, Preußen, Deutsches Reich
- Schlagwörter
- NS-Machtübernahme, Reichstagsbrandverordnung, Grundrechte, Ausnahmezustand
Sachverhalt
Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg Hitler zum Kanzler. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar setzte zentrale Grundrechte dauerhaft außer Kraft.
Historische und juristische Einordnung
Zusammen mit dem Ermächtigungsgesetz Kernmechanismus der scheinlegalen Transformation einer Demokratie in eine totalitäre Diktatur.