„Röhm-Putsch“: staatliche Mordaktion und nachträgliche Scheinlegalisierung
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Exzessive Staatsgewalt
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Deutsches Reich
- Schlagwörter
- Röhm-Putsch, politischer Mord, SA, Staatsnotwehr, NS-Diktatur
Sachverhalt
Vom 30. Juni bis 2. Juli 1934 ließ die NS-Führung SA-Funktionäre um Ernst Röhm sowie weitere tatsächliche und vermeintliche Gegner ohne Verfahren töten. Das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli erklärte die Taten rückwirkend zu rechtmäßiger Staatsnotwehr.
Historische und juristische Einordnung
Die Exekutive tötete ohne gerichtliche Kontrolle und verlieh der Gewalt anschließend Gesetzesform. Die nachträgliche Norm war keine rechtsstaatliche Aufarbeitung, sondern beseitigte Verantwortlichkeit und machte den politischen Mord zum Herrschaftsinstrument.
Quellen und Nachweise
- DHM/LeMO: Röhm-Putsch (Deutsches Historisches Museum)
- Deutsche Digitale Bibliothek: Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr (Deutsche Digitale Bibliothek)