Amnestien, „Schlussstrich“-Politik und Reintegration von NS-Belasteten
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Justiz und strafrechtliche Aufarbeitung
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Bonn, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- NS-Aufarbeitung, Täterbegünstigung, institutionelle Kontinuität
Sachverhalt
Straffreiheitsgesetze und Amnestien unter Kanzler Adenauer führten dazu, dass die juristische Verfolgung von NS-Tätern bis Mitte der 1950er fast zum Erliegen kam.
Historische und juristische Einordnung
Teil eines breiten parteiübergreifenden Reintegrationskurses der frühen Nachkriegsgesellschaft.