Fortgeltung und jahrzehntelange Anwendung des NS-verschärften § 175 StGB
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Homophobie, staatliche Verfolgung, NS-Rechtskontinuität, Grundrechte
Sachverhalt
Die Bundesrepublik wandte die 1935 von den Nationalsozialisten verschärfte Fassung des § 175 weiter an. Rund 50.000 Verurteilungen bis 1969; endgültige Streichung erst 1994.
Historische und juristische Einordnung
Paradebeispiel für die Weiteranwendung einer nationalsozialistischen Unrechtsverschärfung im demokratischen Rechtsstaat.