Fortgeltung und jahrzehntelange Anwendung des NS-verschärften § 175 StGB

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Homophobie, staatliche Verfolgung, NS-Rechtskontinuität, Grundrechte

Sachverhalt

Die Bundesrepublik wandte die 1935 von den Nationalsozialisten verschärfte Fassung des § 175 weiter an. Rund 50.000 Verurteilungen bis 1969; endgültige Streichung erst 1994.

Historische und juristische Einordnung

Paradebeispiel für die Weiteranwendung einer nationalsozialistischen Unrechtsverschärfung im demokratischen Rechtsstaat.

Quellen und Nachweise

  1. Antidiskriminierungsstelle: § 175 StGB