„131er-Gesetz“: gesetzlich geförderte Rückkehr ehemaliger NS-Beamter

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Personelle und organisatorische Kontinuität
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Bonn, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
NS-Personalkontinuität, Staatsdienst, politische Reintegration

Sachverhalt

Gesetz zu Art. 131 GG sicherte früheren NS-Beamten Versorgungs- und Wiedereinstellungsansprüche im öffentlichen Dienst zu.

Historische und juristische Einordnung

Breit getragene Integrationspolitik, die zu erheblicher Belastung bundesdeutscher Behörden führte.

Quellen und Nachweise

  1. bpb: Das 131er-Gesetz