„131er-Gesetz“: gesetzlich geförderte Rückkehr ehemaliger NS-Beamter
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Personelle und organisatorische Kontinuität
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Bonn, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- NS-Personalkontinuität, Staatsdienst, politische Reintegration
Sachverhalt
Gesetz zu Art. 131 GG sicherte früheren NS-Beamten Versorgungs- und Wiedereinstellungsansprüche im öffentlichen Dienst zu.
Historische und juristische Einordnung
Breit getragene Integrationspolitik, die zu erheblicher Belastung bundesdeutscher Behörden führte.