Frankfurter Auschwitz-Prozess

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Justiz und strafrechtliche Aufarbeitung
Ort und Geltungsraum
Lokal, Frankfurt am Main, Hessen, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Auschwitz-Prozess, Fritz Bauer, NS-Aufarbeitung, Zeugenschaft, Strafjustiz

Sachverhalt

Vom 20. Dezember 1963 bis 20. August 1965 verhandelte das Landgericht Frankfurt am Main gegen Angehörige des Lagerpersonals von Auschwitz. Auf Initiative der hessischen Justiz um Generalstaatsanwalt Fritz Bauer wurden 318 Zeuginnen und Zeugen gehört, darunter 181 Überlebende.

Historische und juristische Einordnung

Das Verfahren machte die arbeitsteilige Vernichtung und die Stimmen der Überlebenden in der westdeutschen Öffentlichkeit sichtbar. Zugleich blieb es ein Strafprozess über individuelle Schuld: Er konnte gesellschaftliche Mitverantwortung untersuchen, aber nicht pauschal zurechnen.

Quellen und Nachweise

  1. Fritz Bauer Institut: Der Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963–1965 (Fritz Bauer Institut)
  2. Fritz Bauer Institut: Tonmitschnitte des Auschwitz-Prozesses (Fritz Bauer Institut)