Kruzifix-Beschluss: negative Religionsfreiheit in staatlichen Schulen
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Demokratie- und Verfassungsordnung
- Ort und Geltungsraum
- Mehrere Orte, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland, Bayern
- Schlagwörter
- Kruzifix-Beschluss, Religionsfreiheit, staatliche Neutralität, Schule, Bundesverfassungsgericht
Sachverhalt
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bayerische Pflicht, in jedem Volksschulklassenzimmer ein Kreuz anzubringen, für mit der Glaubensfreiheit unvereinbar und nichtig. Maßgeblich war auch die Freiheit, einer staatlich präsentierten religiösen Symbolik nicht ausgesetzt zu werden.
Historische und juristische Einordnung
Der Beschluss schützt individuelle negative Religionsfreiheit gerade gegenüber einer Mehrheits- und Traditionserwartung. Er verlangt keine religionsfeindliche Schule, sondern eine staatliche Ordnung, die religiöse Überzeugungen nicht kraft Hoheitsgewalt aufdrängt.
Quellen und Nachweise
- Bundesverfassungsgericht: Kruzifix-Beschluss, BVerfGE 93, 1 (Bundesverfassungsgericht)