Kruzifix-Beschluss: negative Religionsfreiheit in staatlichen Schulen

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Demokratie- und Verfassungsordnung
Ort und Geltungsraum
Mehrere Orte, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland, Bayern
Schlagwörter
Kruzifix-Beschluss, Religionsfreiheit, staatliche Neutralität, Schule, Bundesverfassungsgericht

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bayerische Pflicht, in jedem Volksschulklassenzimmer ein Kreuz anzubringen, für mit der Glaubensfreiheit unvereinbar und nichtig. Maßgeblich war auch die Freiheit, einer staatlich präsentierten religiösen Symbolik nicht ausgesetzt zu werden.

Historische und juristische Einordnung

Der Beschluss schützt individuelle negative Religionsfreiheit gerade gegenüber einer Mehrheits- und Traditionserwartung. Er verlangt keine religionsfeindliche Schule, sondern eine staatliche Ordnung, die religiöse Überzeugungen nicht kraft Hoheitsgewalt aufdrängt.

Quellen und Nachweise

  1. Bundesverfassungsgericht: Kruzifix-Beschluss, BVerfGE 93, 1 (Bundesverfassungsgericht)