„Großer Lauschangriff“: Akustische Wohnraumüberwachung und BVerfG-Grenzen
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Großer Lauschangriff, Wohnraumüberwachung, Art. 13 GG, Kernbereich
Sachverhalt
Ausweitung der Wanzenüberwachung privater Wohnungen; BVerfG verlangte 2004 zwingenden Schutz des Intim- und Kernbereichs.
Historische und juristische Einordnung
Markiert die verfassungsrechtliche Grenze des Staates vor dem intimsten Rückzugsraum des Bürgers.