Erstes NPD-Verbotsverfahren scheitert an der V-Mann-Problematik

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Demokratie- und Verfassungsordnung
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Rechtsextremismus, NPD, V-Leute, Parteiverbot

Sachverhalt

Verfahrenseinstellung durch das BVerfG wegen massenhafter V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei.

Historische und juristische Einordnung

Fehlende Staatsfreiheit der Parteiführung blockierte die juristische Bekämpfung einer verfassungsfeindlichen Partei.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: Einstellung NPD-Verfahren 2003