Luftsicherheitsgesetz: Abschussermächtigung verletzt Menschenwürde

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Menschenwürde, Art. 1 GG, Luftsicherheitsgesetz, Rot-Grün

Sachverhalt

Rot-Grün erlaubte den Abschuss entführter Passagierflugzeuge; BVerfG erklärte die Norm 2006 wegen Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG für nichtig.

Historische und juristische Einordnung

Staat darf Unschuldige nicht zum bloßen Objekt staatlicher Rettungshandlungen degradieren.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: Urteil Luftsicherheitsgesetz 2006