Luftsicherheitsgesetz: Abschussermächtigung verletzt Menschenwürde
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Menschenwürde, Art. 1 GG, Luftsicherheitsgesetz, Rot-Grün
Sachverhalt
Rot-Grün erlaubte den Abschuss entführter Passagierflugzeuge; BVerfG erklärte die Norm 2006 wegen Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG für nichtig.
Historische und juristische Einordnung
Staat darf Unschuldige nicht zum bloßen Objekt staatlicher Rettungshandlungen degradieren.