Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition vom BVerfG gekippt

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, BVerfG, Art. 10 GG

Sachverhalt

Anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten; BVerfG erklärte das Gesetz 2010 für verfassungswidrig und nichtig.

Historische und juristische Einordnung

Schutz freier und unüberwachter Kommunikation vor pauschaler staatlicher Vorratsdatenerfassung.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: Vorratsdatenspeicherung 2010