BKA-Gesetz: Terrorabwehrbefugnisse überschreiten Grundrechtsgrenzen

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
BKA-Gesetz, Überwachung, Terrorabwehr, BVerfG

Sachverhalt

Übertragung tiefgreifender verdeckter Überwachungsrechte ans BKA; BVerfG beanstandete 2016 unzureichende Eingriffsschwellen.

Historische und juristische Einordnung

Bestätigt das Muster, dass sicherheitsbehördliche Notstandslogiken verfassungsgerichtlicher Nachbesserung bedürfen.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: BKA-Gesetz 2016