BKA-Gesetz: Terrorabwehrbefugnisse überschreiten Grundrechtsgrenzen
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- BKA-Gesetz, Überwachung, Terrorabwehr, BVerfG
Sachverhalt
Übertragung tiefgreifender verdeckter Überwachungsrechte ans BKA; BVerfG beanstandete 2016 unzureichende Eingriffsschwellen.
Historische und juristische Einordnung
Bestätigt das Muster, dass sicherheitsbehördliche Notstandslogiken verfassungsgerichtlicher Nachbesserung bedürfen.