„Sexuelle Identität“ in Art. 3 GG: Parlamentarische Blockaden und wechselnde Mehrheiten
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Gleichheitsrechte, Art. 3 GG, Sexuelle Identität, LGBT, Bundestag
Sachverhalt
Wiederholte Ablehnung der Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in das Grundgesetz durch wechselnde Koalitionen und Mehrheiten im Bundestag.
Historische und juristische Einordnung
Zeigt die langwierige Kluft zwischen strafrechtlicher Entkriminalisierung und ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Absicherung.