„Sexuelle Identität“ in Art. 3 GG: Parlamentarische Blockaden und wechselnde Mehrheiten

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Berlin, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Gleichheitsrechte, Art. 3 GG, Sexuelle Identität, LGBT, Bundestag

Sachverhalt

Wiederholte Ablehnung der Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in das Grundgesetz durch wechselnde Koalitionen und Mehrheiten im Bundestag.

Historische und juristische Einordnung

Zeigt die langwierige Kluft zwischen strafrechtlicher Entkriminalisierung und ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Absicherung.

Quellen und Nachweise

  1. Bundestag: Sexuelle Identität nicht ins GG 2011