NPD-Urteil: BVerfG stellt Verfassungsfeindlichkeit fest, lehnt Verbot aber ab
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Extremismus und Terrorismus
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- NPD, Parteiverbot, BVerfG, Verfassungsfeindlichkeit
Sachverhalt
BVerfG bestätigte das Ziel der Beseitigung der freiheitlichen Ordnung, lehnte ein Verbot aber mangels Durchsetzungsfähigkeit ab.
Historische und juristische Einordnung
Wichtige Differenzierung: „Verfassungsfeindlich“ bedeutet nicht automatisch das Erreichen der Verbotsschwelle.