NPD-Urteil: BVerfG stellt Verfassungsfeindlichkeit fest, lehnt Verbot aber ab

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Extremismus und Terrorismus
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
NPD, Parteiverbot, BVerfG, Verfassungsfeindlichkeit

Sachverhalt

BVerfG bestätigte das Ziel der Beseitigung der freiheitlichen Ordnung, lehnte ein Verbot aber mangels Durchsetzungsfähigkeit ab.

Historische und juristische Einordnung

Wichtige Differenzierung: „Verfassungsfeindlich“ bedeutet nicht automatisch das Erreichen der Verbotsschwelle.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: NPD-Verbotsurteil 2017