Klimaschutz-Beschluss: intertemporale Sicherung grundrechtlicher Freiheit
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Demokratie- und Verfassungsordnung
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Klimaschutzgesetz, intertemporale Freiheitssicherung, Grundrechte, Art. 20a GG, Bundesverfassungsgericht
Sachverhalt
Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des Klimaschutzgesetzes von 2019 für verfassungswidrig, weil hinreichende Vorgaben für die Emissionsminderung nach 2030 fehlten. Hohe spätere Reduktionslasten konnten künftige grundrechtliche Freiheit umfassend gefährden.
Historische und juristische Einordnung
Der Beschluss entwickelt Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung und zwingt den gegenwärtigen Gesetzgeber, Freiheitslasten nicht einseitig in die Zukunft zu verschieben. Er schreibt jedoch kein einzelnes Klimaschutzprogramm vor, sondern belässt dem demokratischen Gesetzgeber erheblichen Gestaltungsspielraum.
Quellen und Nachweise
- Bundesverfassungsgericht: Klimaschutz-Beschluss, BVerfGE 157, 30 (Bundesverfassungsgericht)
- Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung zum Klimaschutzgesetz (Bundesverfassungsgericht)