Klimaschutz-Beschluss: intertemporale Sicherung grundrechtlicher Freiheit

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Demokratie- und Verfassungsordnung
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Karlsruhe, Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Klimaschutzgesetz, intertemporale Freiheitssicherung, Grundrechte, Art. 20a GG, Bundesverfassungsgericht

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des Klimaschutzgesetzes von 2019 für verfassungswidrig, weil hinreichende Vorgaben für die Emissionsminderung nach 2030 fehlten. Hohe spätere Reduktionslasten konnten künftige grundrechtliche Freiheit umfassend gefährden.

Historische und juristische Einordnung

Der Beschluss entwickelt Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung und zwingt den gegenwärtigen Gesetzgeber, Freiheitslasten nicht einseitig in die Zukunft zu verschieben. Er schreibt jedoch kein einzelnes Klimaschutzprogramm vor, sondern belässt dem demokratischen Gesetzgeber erheblichen Gestaltungsspielraum.

Quellen und Nachweise

  1. Bundesverfassungsgericht: Klimaschutz-Beschluss, BVerfGE 157, 30 (Bundesverfassungsgericht)
  2. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung zum Klimaschutzgesetz (Bundesverfassungsgericht)