Automatisierte Polizeidatenanalyse in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
Ort und Geltungsraum
Mehrere Orte, Hamburg, Karlsruhe, Hessen, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
Big Data, Palantir, Polizeianalyse, BVerfG, Datenschutz

Sachverhalt

BVerfG kippte automatisierte Big-Data-Abgleiche der Polizei wegen uferloser Profilbildung ohne konkrete Gefahr.

Historische und juristische Einordnung

Setzt der algorithmischen Profilierung und Datenvernetzung im Polizeirecht enge Schranken.

Quellen und Nachweise

  1. BVerfG: Urteil Polizeidatenanalyse 2023