Automatisierte Polizeidatenanalyse in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Gesetzgebung und Grundrechtseingriff
- Ort und Geltungsraum
- Mehrere Orte, Hamburg, Karlsruhe, Hessen, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- Big Data, Palantir, Polizeianalyse, BVerfG, Datenschutz
Sachverhalt
BVerfG kippte automatisierte Big-Data-Abgleiche der Polizei wegen uferloser Profilbildung ohne konkrete Gefahr.
Historische und juristische Einordnung
Setzt der algorithmischen Profilierung und Datenvernetzung im Polizeirecht enge Schranken.