AfD: Verdachtsfall, muslimfeindliche Programmatik und Gerichtsstreit

Überblick

Zeitraum
Kategorie
Extremismus und Terrorismus
Ort und Geltungsraum
Gesamtstaatlich/landesweit, Bundesrepublik Deutschland
Schlagwörter
AfD, Verdachtsfall, VG Köln, OVG NRW, Verfassungsschutz

Sachverhalt

OVG NRW bestätigte 2024 die Einstufung als Verdachtsfall. VG Köln untersagte 2026 im Eilverfahren vorläufig die Hochstufung als „gesichert extremistisch“ bei fortbestehendem starkem Verdacht.

Historische und juristische Einordnung

Gerichtliche Klärung der Verfassungskonformität von Teilen des AfD-Programms in laufenden Hauptsacheverfahren.

Quellen und Nachweise

  1. OVG NRW: AfD Verdachtsfall
  2. VG Köln: Beschluss Einstufung AfD 2026