AfD: Verdachtsfall, muslimfeindliche Programmatik und Gerichtsstreit
Überblick
- Zeitraum
- Kategorie
- Extremismus und Terrorismus
- Ort und Geltungsraum
- Gesamtstaatlich/landesweit, Bundesrepublik Deutschland
- Schlagwörter
- AfD, Verdachtsfall, VG Köln, OVG NRW, Verfassungsschutz
Sachverhalt
OVG NRW bestätigte 2024 die Einstufung als Verdachtsfall. VG Köln untersagte 2026 im Eilverfahren vorläufig die Hochstufung als „gesichert extremistisch“ bei fortbestehendem starkem Verdacht.
Historische und juristische Einordnung
Gerichtliche Klärung der Verfassungskonformität von Teilen des AfD-Programms in laufenden Hauptsacheverfahren.